Bildungsraum Schweiz

bildungsraum

Bund und Kantone sorgen beide gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a der Bundesverfassung, BV).

Primarstufe und Sekundarstufe I (obligatorische Schule) liegen zusammen mit der Vorschule in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Zur Sekundarstufe II zählen die berufliche Grundbildung und die allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien und Fachmittelschulen) nach der Pflichtschulzeit.

Für die Berufsbildung besitzt der Bund eine umfassende Regelungskompetenz. Die Umsetzung der im Berufsbildungsbereich anstehenden Aufgaben erfolgt gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft, für welche die sogenannten Organisationen der Arbeitswelt (OdA) die Bildungsinhalte definieren und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Rund 70 Prozent der Jugendlichen der Schweiz wählen eine berufsorientierte nachobligatorische Ausbildung, vornehmlich eine betrieblich basierte (duale) Lehre. Bei den allgemeinbildenden Mittelschulen liegt die Rechtsetzungskompetenz primär bei den Kantonen. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen regelt die Anerkennung der Maturitätszeugnisse.

Im Tertiärbereich engagieren sich sowohl der Bund als auch die Kantone als Träger, bei der Rechtsetzung und Finanzierung und bei der Steuerung und Aufsicht. Die Kompetenzverteilung im Hochschulbereich wird durch Artikel 63a BV vorgegeben: Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung. Beide gewähren den Hochschulen ein hohes Mass an Autonomie. Die Kompetenzen in der höheren Berufsbildung gründen auf Artikel 63 BV und liegen beim Bund.

Bezüglich der Weiterbildung sind die Kompetenzverteilungen beim Vollzug, bei den Trägerschaften sowie bei der Finanzierung ausserordentlich vielfältig. Der Bund hat die Kompetenz, die Weiterbildung in den Grundsätzen zu regeln und zu fördern (Art. 64a BV). Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) vom 20. Juni 2014 setzt diesen Auftrag um. Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.

Kontakt

SBFI, Barbara Montereale
Ressortleiterin
Bildungskooperation und
-forschung
T +41 58 466 79 34

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